Qualifizierung zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

nach § 53b SGB XI (§ 87b Abs. 3 SGB XI a.F.)


Durch die Pflegereform 2008 können Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuer für Demenzkranke und andere Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Alltagskompetenz einstellen.

 

Wir bieten seit 2009 an verschiedenen Standorten eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87b an - seit 2010 kontinuierlich in unserer Bildungsstätte in Barnstorf. In dieser Maßnahme steht nicht die pflegerische Versorgung von dementen, alten Menschen im Vordergrund. Die Schulung der Wahrnehmung und Bewusstheit für die Betreuung und Begleitung dieser Menschen in Pflegeeinrichtungen ist Gegenstand der Fortbildung.

Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 160 Unterrichtsstunden Theorie sowie ein 80-stündiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung und ist konzipiert für lebenserfahrene Personen,die gerne Demenzkranke betreuen möchten.

 

Den Teilnehmenden wird am Ende der Maßnahme bescheinigt, dass die Befähigung zur zusätzlichen Betreuung in Pflegeeinrichtungen nach § 53b SGB XI (§ 87b Abs. 3 SGB XI) vorliegt. Mit diesem Zertifikat haben die Absolventen gute Arbeitsplatzchancen, da ihr Einsatz in Pflegeeinrichtungen von den Pflegekassen finanziell gefördert wird.


Das LEB-Angebot für Betreuungskräfte

Wir haben verschiedene Angebote für Betreuungskräfte. Zum einen führen wir natürlich regelmäßig Seminare zur Grundausbildung durch. Infos zum Beginn der nächsten Grundausbildung finden Sie hier.

 

Zum anderen haben wir verschiedene Angebote zu den vorgeschriebenen jährlichen 16-stündigen Pflichtfortbildungen.

Ein ganz besonderes Angebot bildet der Arbeitskreis Betreuungskräfte. Hier treffen sich Betreuungskräfte regelmäßig zum Erfahrungsaustausch. Die Treffen werden immer mit abwechslungsreichen Themen gestaltet.