Grundqualifizierung Kurs B

Datum: 03.-05.05.2022, Di.-Do.

und 31.05.-02.06.2022, Di.-Do.

Zeit: jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr

 

Zusatzqualifizierung Kurs B

Datum: 27.-29.06.2022, Mo.-Mi.

Zeit: jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr

 

Dauer: 72 Unterrichtsstunden

Ort: LEB-Seminarraum,

Am Bremer Dreh 1, Barnstorf

Referentin: Gabriele Eickmeyer, Erzieherin

TN-Beitrag: kostenfrei

VA-Nr.: MP-BA700869

Anmeldeformular Praxismentoring Mai 2022
LEB-Anmeldeformular_Praxismentoring_0305
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Informationen
Infoblatt Praxismentoring 2022-2.pdf
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Qualifizierung Praxismentoring

Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften zu Praxismentor*innen für Auszubildende im Lernbereich Praxis

Die in den Kindertageseinrichtungen arbeitenden Fachkräfte sind mitverantwortlich für die Anleitung, Beratung und Unterstützung (Praxismentoring) der Auszubildenden vor Ort. Das Praxismentoring ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei den pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Kompetenzen erfordert.


Zur besseren Begleitung und Unterstützung startete das Niedersächsischen Kultusministerium die Qualifizierungsinitiative „Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften zur Praxismentorin/ zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis (Praxismentoring)“.


Für die in der Ausbildung vorgesehene curriculare Verzahnung der Lernbereiche Schule und Praxis wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und KiTa-Praxis ein kompetenzorientiertes Curriculum als Grundqualifizierung im Umfang von 48 Unterrichtseinheiten (UE) und ergänzender Zusatzqualifizierung mit weiteren 24 UE für das „Praxismentoring“ erarbeitet.


Die Zusatzqualifizierung ermöglicht den Erwerb von Kompetenzen für übergeordnete einrichtungs- oder trägerbezogene Aufgaben im Bereich der Organisation, Weiter-entwicklung und Verankerung des Praxismentorings. Sie stellt die zweite Stufe des Fortbildungskonzeptes dar. Die Zusatzqualifizierung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen und schließt inhaltlich an die Grundqualifizierung an.

 

Grundqualifizierung
Teilnahmevoraussetzungen

  • Fachkraft gem. § 9 NKiTaG Abs. 2, Nr. 1 bis 3 (sozialpädagogische Fachkräfte)
  • Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder

Inhalte der Weiterbildung

  • Identität als Praxismentor*in entwickeln
  • Praktische Ausbildung planen und begleiten
  • Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
  • Auszubildende beraten
  • Mit Auszubildenden reflektieren

 

Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch der Grundqualifizierung im Gesamtumfang von 48 UE eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich) sowie die Teilnahme an der Übungsphase im Umfang von 4 UE in dem Modul „Auszubildende beraten“ oder dem Modul „Mit Auszubildenden reflektieren“.
Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung.

 

Zusatzqualifizierung
Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnahme am Grundkurs Praxismentoring

Inhalte der Weiterbildung

  • Bezogen aus Praxismentoring beraten und reflektieren
  • Praxismentoring organisieren
  • Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern

Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch der Zusatzqualifizierung (im Gesamt-umfang von 24 UE) eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich).
Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung.