"Auf ein Wort ..."

 


je 16 Unterrichtsstunden
im LEB-Seminarraum in Barnstorf

mit Referentin

Dorothee Rottmann-Heuer
Dipl. Päd., Krankenschwester, Gedächtnistrainerin
155 € Teilnahmebeitrag

 

Ausführliche Infos und Anmeldung

„Auf ein Wort …“

Aktivierung und Begleitung durch Sprache und Poesie für Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen/für Menschen die dementiell verändert sind

Der durchschnittliche, im Alltag verwendete aktive Wortschatz liegt zwischen 3000 und 8000 Wörtern. Wir verstehen (passiver Wortschatz) aber fünf- bis zehnmal so viel. Durch Einsamkeit, Alter, Krankheit und bei der Demenz wird der Wortschatz geringer bzw. versiegt ganz. Der Wortschatz kann jedoch durch Training und gezielte Aktivierung länger erhalten bleiben. Es werden Übungen und Aktivierungseinheiten vorgestellt und praktisch erfahren, die den Umgang und die Freude an Wörtern in den Mittelpunkt stellen.


Dazu zählen Lieder, Gedichte, Geschichten, gehört und selbst geschrieben, Reimgeschichten, Elfchen, Fantasiereisen, Teekesselchen, Rätsel, Wortspiele. Ebenso gehören die bedeutendsten Wörter des 20. Jahrhunderts, verschwindende Wörter (wie z. B. Wählscheibe, Telefonzelle, Fräulein), Wörter des Jahres, Liebesgedichte und das Poesiealbum dazu.


Ziel ist, Ideen für die eigene Aktivierungsarbeit zu bekommen, Aktivierungseinheiten zu entwickeln und diese für die eigene Klientel anzupassen.


Die Teilnehmer*innen erhalten zahlreiche Impulse, ihre Aktivierungs- und Betreuungsarbeit durch neue Ideen, Spiele und Übungen zu ergänzen und sie sofort im Einrichtungsalltag umzusetzen.

 

Inhalte:

  • Gedächtnisstärkende Übungen aus dem Trainingsbereich „Wortfindung“Wortspiele entwickeln und erproben
  • Gedichte, Geschichten, Fantasiereisen auswählen, lesen und vorlesen
  • Kreatives Schreiben – Möglichkeiten und Grenzen
  • Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung
  • für Seniorenbegleiterinnen, Präsenzkräfte in der Seniorenbetreuung, Interessenten, Ehrenamtliche, Ergotherapeuten,

Weiterbildung für Betreuungskräfte nach §53c SGB XI (§87b a.F.)