
Datum: 15. und 16.07.2021
Donnerstag und Freitag
Zeit: jeweils von 9.00-16.00 Uhr
Dauer: 16 Unterrichtsstunden
Ort: LEB-Seminarraum
Am Bremer Dreh 1
49406 Barnstorf
Referent: Eugen Fink
Coach, Betreuungskraft, Alltagsbegleiter
TN-Beitrag: 180 €
Kurs-Nr.: SB-BA700147
Ausführliche Infos und Anmeldung
"Am meisten sagst du, wenn du nichts sagst"
Kommunikation und Körpersprache in der Betreuung dementer Personen
Im Umgang miteinander folgen wir den Regeln der Kommunikation und lesen unbewusst, manchmal auch bewusst, die Körpersprache eines anderen und wissen instinktiv, wann jemand lügt oder ehrlich ist. Das Wissen über die „Grammatik“ von Kommunikation und Körpersprache ist daher schon im Alltag überaus nützlich.
Der Umgang mit dementen Personen ist in besonderer Weise herausfordernd und bringt Betreuungskräfte und Angehörige oft an die Grenze des Verstehen-könnens.
Hierbei kann es eine echte Hilfe sein, die Körpersprache lesen und die oft verschlüsselte Kommunikation deuten zu können, um verborgene Wünsche und zugrunde liegende Bedürfnisse besser zu
verstehen.
In diesem Seminar werden Kommunikationsmodelle sowie Sachwissen über Körper-sprache vorgestellt, und es wird immer wieder mit praxisnahen Übungen auf den Alltag Bezug genommen. Der besondere
Fokus liegt hierbei auf den Erfahrungen der Teilnehmenden.
Diese sollen durch das Seminar in die Lage versetzt werden, selbst ihre Kommunikation gezielter einzusetzen und wirkungsvoller zu gestalten. Auch das Wissen über Körper-sprache kann den Umgang
mit anderen Menschen, insbesondere mit dementiell erkrankten, positiv verändern.
Inhalte
- Kommunikationsmodelle und deren praktische Anwendung in Übungen
- Erarbeitung körpersprachlicher Grundlagen
- Übungen zum Lesen, Verstehen und bewussten Einsetzen von Körpersprache
- Balance finden im Umgang mit dementiell Erkrankten
- Selbstschutz bei verbalen und nonverbalen Übergriffen im beruflichen Rahmen
für Seniorenbegleiter*innen, Präsenzkräfte in der Seniorenbetreuung, Interessierte, Ehrenamtliche, Ergotherapeut*innen, Weiterbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI