
Grundqualifizierung
Datum: 01.06 .- 10.06.2021
dienstags, mittwochs und donnerstags
Zeit: von 9:00 bis 16:00 Uhr
am 10.06. von 9:00 bis 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr*: 800,00 Euro
Zusatzqualifizierung
Datum: 28., 29. und 30.06.2021
Montag, Dienstag, und Mittwoch
Zeit: von 9:00 bis 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr*: 400,00 Euro
Teilnahmengebühr* bei gleichzeitiger Anmeldung zu beiden Qualifizierungen: 1.000,00 Euro
Ort:
LEB-Seminarraum
Am Bremer Dreh 1
Barnstorf
Dozentin: Gabriele Eickmeyer
Qualifizierung Praxismentoring
Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften zu Praxismentor*innen für Auszubildende im Lernbereich Praxis
Die in den Kindertageseinrichtungen arbeitenden Fachkräfte sind mitverantwortlich für die Anleitung, Beratung und Unterstützung (Praxismentoring) der Auszubildenden vor Ort. Das Praxismentoring ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei den pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Kompetenzen erfordert.
Zur besseren Begleitung und Unterstützung startete das Niedersächsischen Kultus-ministeriums die Qualifizierungsinitiative „Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften zur Praxismentorin /
zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis (Praxismentoring)“.
Für die in der Ausbildung vorgesehene curriculare Verzahnung der Lernbereiche Schule und Praxis wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und KiTa-Praxis ein kompetenzorientiertes
Curriculum als Grundqualifizierung im Umfang von 44 Unterrichtseinheiten (UE) und ergänzender Zusatzqualifizierung mit weiteren 26 UE für das „Praxismentoring“ erarbeitet.
Die Zusatzqualifizierung ermöglicht den Erwerb von Kompetenzen für übergeordnete einrichtungs- oder trägerbezogene Aufgaben im Bereich der Organisation, Weiter-entwicklung und Verankerung des
Praxismentorings. Sie stellt die zweite Stufe des Fortbildungskonzeptes dar. Die Zusatzqualifizierung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen und schließt inhaltlich an die
Grundqualifizierung an.
Grundqualifizierung
Teilnahmevoraussetzungen
- Fachkraft gem. § 4 KiTaG Abs. 1 und 2 (sozialpädagogische Fachkräfte)
- Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder
Inhalte der Weiterbildung
- Identität als Praxismentor*in entwickeln
- Praktische Ausbildung planen und begleiten
- Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
- Auszubildende beraten
- Mit Auszubildenden reflektieren
Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch der Grundqualifizierung im Gesamtumfang von 44 UE eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich) sowie die Teilnahme an der Übungsphase im Umfang von 4 UE in dem Modul „Auszubildende
beraten“ oder dem Modul „Mit Auszubildenden reflektieren“.
Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung.
Zusatzqualifizierung
Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahme am Grundkurs Praxismentoring
Inhalte der Weiterbildung
- Bezogen aus Praxismentoring beraten und reflektieren
- Praxismentoring organisieren
- Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch der Zusatzqualifizierung (im Gesamt-umfang von 24 UE) eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich).
Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung.
*Finanzierung
Die Teilnahmegebühren können über das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ bis max. 1.000,00 € beantragt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Qualifizierung gestellt werden muss!
Anfragen hierzu richten Sie bitte an:
service@bundesprogramm-fachkraefteoffensive.de